Droht Ihre Ehe zu scheitern? Sehen Sie aber noch eine Chance?
Dann wenden Sie sich an die kath. Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen
Am Wehrhahn 28, 40211 Düsseldorf, Tel. 0211-179337-0
Was ist mit denen, deren Ehe scheitert?
Gerade diese bräuchten doch besonders das Herz und den Segen unserer Kirche.
Als Franziskusgemeinde Hochdahl möchten wir ausdrücklich sagen, dass nach unserer Auffassung auch die „Gescheiterten“ dazu gehören.
Mögen der Segen Gottes in dieser schweren Zeit mit ihnen und viele tröstende und helfende Menschen um sie sein.
Jesu Verhalten den Gescheiterten gegenüber macht Hoffnung!
Wer überlegt, seine Ehe annulieren zu lassen, kann sich über das Erzbistum Köln informieren:
www.erzbistum-koeln.de/erzbistum/Offizialat
Eine Ansicht dazu aus der Gemeinde:
Geschieden und wiederverheiratet: Ausgeschlossen?
In Rom ist man offenbar daran interessiert, die Diskussion um die Zulassung der wiederverheirateten Geschiedenen zum Sakramentenempfang alsbald zu beenden. Nachdem die Bischöfe von Freiburg, Mainz und Rottenburg, die in einem Seelsorgs‑Schreiben die Gewissensentscheidung des Einzelnen in den Vordergrund gestellt hatten, schon „zurückgepfiffen“ worden sind, will der päpstliche Familienrat nunmehr, daß wiederverheiratete Geschiedene „grundsätzlich von der Eucharistie und vom Beichtsakrament ausgeschlossen bleiben“ (CiG, 9. 3. 1997).
Das darf nicht das letzte Wort sein. Weil keines der anstehenden Probleme gelöst wird und autoritäre Entscheidungen gerade in der Kirche von heute die vielen Fragen nicht zum Verstummen bringen können.
Der Konflikt ist klar. Da ist auf der einen Seite der katholische Christ, dessen Ehe aus Gründen, die vielfältiger Art sein können, gescheitert ist, der eine neue Verbindung eingegangen ist und eine neue bürgerliche Ehe geschlossen hat. Er möchte in dieser Situation seinen Glauben weiterleben und an die nächste Generation weitergeben. Dazu gehört für ihn die Teilnahme am Gottesdienst und am Abendmahl.
Auf der anderen Seite steht das Faktum, daß die zweite bürgerliche Ehe kirchlich nicht anerkannt werden kann, weil die aus den Worten Christi und den Paulusbriefen (Mt 19, 3‑9, 1 Kor 7, 10‑11) hergeleitete Unauflöslichkeit der (ersten) Ehe entgegensteht und die katholische Kirche von dem Verbot, eine neue ‑ zivile und/oder kirchliche ‑ Ehe zu schließen, anders als die evangelische Kirche und die Ostkirche, keine Dispens erteilt. Das ist verständlich, weil der Charakter der Ehe als unauflösliche Lebensgemeinschaft ein hohes schützenswertes Gut ist. Der entgegen diesem Verbot Wiederverheiratete lebt daher in einer kirchlich ungültigen Ehe.
Diese kirchenrechtliche Situation soll nicht in Frage gestellt werden. Aber es stellen sich daraus Fragen für die Betroffenen: Warum leitet die Kirche den Ausschluß vom Abendmahl (und vom Beichtsakrament!) aus der bürgerlichen Zweitehe her, die ja doch kirchenrechtlich unbeachtlich, ein „Nullum“, ist? Wird so die Eucharistie nicht als Werkzeug eingesetzt, die Unauflöslichkeit der Ehe auch auf der zivilen Seite abzustützen? Das macht zwar Sinn, weil faktisch eine zweite Ehe gelebt wird und der Wiederverheiratete die Unauflöslichkeit der ersten Ehe für sich nicht anerkennt. Aber muß die darin liegende Verletzung der Ordnung den Betreffenden auf Dauer von einer vollen Teilnahme am kirchlichen Leben ausschließen?
Oder stört vielmehr der Umstand, daß der Geschiedene nunmehr in einer neuen Geschlechtsgemeinschaft lebt? Daß hier der „Knackpunkt“ liegt, läßt sich daraus schließen, daß die Kirche die Teilnahme am Abendmahl gestattet, wenn die Wiederverheirateten versprechen, geschlechtlich enthaltsam zu leben. ‑ Wie soll man all das zusammenreimen?
Ganz anders wird die Problematik, wenn die Lebensschicksale der Wiederverheirateten in den Blick genommen werden. Wie viele enttäuschte Hoffnungen, verweigerte Liebe, Verletzungen und Verzweiflung sind letztlich der Gewißheit des Scheiterns vorausgegangen! Ganze Lebensentwürfe lösen sich in ein Nichts auf. Und wie viele Unsicherheiten, Mißtrauen und persönliche Verletzlichkeiten bleiben, vielleicht auf Dauer! (Ob die Kirche, die Gemeinde, hier geholfen hat? In so etwas mischt man sich ungern ein.) Daß Menschen in dieser Situation eine neue Verbindung suchen, ist nur natürlich. Oft sind da auch die Kinder, deren Versorgung und Erziehung einem Einzelnen zu viel wird; oft ist es auch wirtschaftliche Not, die nach Hilfe suchen läßt. Daß die zweite Ehe gelingen kann, ja alle Elemente einer christlich gelebten Verbindung enthalten kann, läßt sich vielfach belegen.
Hat hier die Kirche außer einem „Halt!“ nichts zu sagen? Will sie den Wiederverheirateten wirklich als „Dauersünder“ durch den Sakramentenentzug bestrafen (und den Partner, für den es sich um die erste Ehe handelt, gleich mit)?
Um es noch einmal deutlich zu machen: Hier ist ein kaum auflösbarer Konflikt gegeben, jedenfalls ein Konflikt, der glatte, einfache Lösungen ausschließt. Klarzustellen bleibt, daß die verbreitete Auffassung, der wiederverheiratete Geschiedene sei exkommuniziert, nicht zutrifft; er bleibt grundsätzlich vollberechtigtes Mitglied der Kirchengemeinschaft, (wie sehr er sich von der Kirche „ausgestoßen“ fühlt, ist eine andere Frage). Die Problematik läßt auch generelle, für alle ohne weiteres gangbare Wege nicht zu. Die südwestdeutschen Bischöfe hatten dafür plädiert, die Frage des Sakramentenempfangs der Gewissensentscheidung der Betroffenen zu überlassen. Ob damit die subjektiven Elemente nicht ein zu großes Gewicht bekämen? Die Festlegung einer allgemeinen Karenzzeit dürfte jedenfalls als Lösung kaum geeignet sein. Wichtig ist, daß in jedem Fall genau hingeschaut wird, was allerdings mühsam ist, weil auch nur schwer Maßstäbe für die Entscheidung über die Zulassung zum Abendmahl zu finden sind. Im Vordergrund sollte daher auf jeden Fall ein Gespräch mit einem Geistlichen stehen.
Es bleibt zu hoffen, daß die Diskussion weitergeht und alle, wirklich alle Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Nicht ganz ohne Belang ist auch die gesellschaftliche Realität, wie sie sich in den letzten Jahrzehnten entwickelt hat ‑ sicherlich auch durch nachlassende Autorität der kirchlichen Ordnungsvorstellungen, durch Befreiung von gesellschaftlichen Sanktionen, durch ein anderes Verständnis von Sexualität und durch schwindende Leidensbereitschaft. Wenn heute rund ein Drittel aller Ehen geschieden wird (der Anteil im katholischen Bereich dürfte nicht wesentlich geringer sein) und die Geschiedenen sicherlich zum größeren Teil eine neue Ehe eingehen, dann darf man nicht mehr hoffen, durch Sanktionen eine Trendwende zu erreichen.
Herman Lucas