Die Grundsatzvereinbarung der ev. und kath. Gemeinde

Grundsatzvereinbarung
zwischen der evgl. und kath. Kirchengemeinde von 1973

Während der ersten Aufbauphase in der Neuen Stadt Hochdahl: Absprachen zwischen der Evangelischen und der Katholischen Kirchengemeinde über Investitionen, gegenseitige Benutzung kirchlicher Einrichtungen. Nach einem Gottesdienst der ev. Kirchengemeinde am Reformationsfest 1968 kommen Vertreter des Presbyteriums und des Pfarrgemeinderates zusammen, um Fragen ökumenischer Zusammenarbeit zu besprechen. Es besteht Übereinstimmung darüber, daß die Zeit, in der wir leben, nicht nur eine Zusammenarbeit bei den Investierungen, sondern auf vielen Gebieten des Lebens in den beiden Kirchengemeinden notwendig macht. Trotz der Trennung der Konfessionen soll eine umfassende Gemeinsamkeit angestrebt, sollen bestehende Vorurteile durch gegenseitiges Verstehen abgebaut werden. Als gemeinsames Organ wird der “Ökumenische Arbeitskreis” aus je 7 Vertretern beider Gemeinden gebildet. Der erste Entschluß ist die Schaffung eines gemeinsamen Bildungswerkes zur Behandlung religiöser und gesellschaftspolitischer Fragen. Gemeinsame Gottesdienste und Beratungen über Jugendarbeit, Schulprobleme, Religionsunterricht, Altenarbeit folgen. Im Jahre 1973 wird eine Grundsatzvereinbarung zwischen den Kirchen beschlossen, die 1974 von dem Generalvikariat und dem Landeskirchenamt genehmigt wird und in der es heißt: Die beiden Kirchengemeinden streben eine enge Zusammenarbeit ihrer Glieder, ihrer Leistungen und ihrer Mitarbeiter bei der Erfüllung ihres eigentlichen Auftrages und ihrer vielfältigen Dienste an. Insbesondere wollen sie alle Möglichkeiten der gemeinschaftlichen Wahrnehmung spezieller Aufgaben in den Bereichen der Bildungs‑, Jugend‑, Alten‑ und Sozialarbeit ausfindig machen und im Rahmen des Notwendigen und des Möglichen nutzen, indem sie die dafür erforderlichen institutionellen und sonstigen Voraussetzungen schaffen und erhalten. Dieser Vertrag sieht vor, die Investitionen der beiden Kirchengemeinden so aufeinander abzustimmen, daß in den einzelnen Stadtbezirken bestimmte Einrichtungen für das Gemeindeleben von jeweils einer Kirchengemeinde geschaffen und von der anderen Kirchengemeinde mit benutzt werden. Dadurch würde in Zukunft ausgeschlossen, daß in einem Stadtviertel Kirchenzentren nebeneinander erstellt werden, wie es in Sandheide noch geschehen ist. Das gilt auch für das spätere Stadtzentrum, in dem statt des bis dahin vorgesehenen Nebeneinanders eine Einheit geschaffen werden soll. Dazu sagt der Vertrag: Die beiden Kirchengemeinden beabsichtigen die gemeinsame Errichtung eines Ökumenischen Zentrums im Hauptzentrum der Neuen Stadt Hochdahl für alle Dienste, die nicht in den Stadtvierteln geleistet werden. Im Ökumenischen Zentrum sollen insbesondere die Bildungsaufgaben der beiden Kirchengemeinden (Ökum. Bildungswerk, Elternschule, Glaubensseminare, Bibelkreise u.a.) wahrgenommen und die Sozial- und Beratungsdienste untergebracht werden. Weiterhin soll das Ökumenische Zentrum Hochdahl eine Altentagesstätte und ein Haus der teiloffenen Tür für die Jugend umfassen.
Wir erwarten, daß im Geiste dieser Vereinbarung Schranken abgebaut und Gemeinsamkeiten gefördert werden.

Dr. A. Kiefer

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